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  1. Spectacles Support
  2. Erste Generation Spectacles
  3. Richtlinien und Sicherheit

Beiträge in diesem Abschnitt

  • Verantwortung der Lieferanten
  • Verhaltenskodex für Lieferanten
  • Anti-Sklaverei
  • Mineralien aus Konflikregionen
  • Open Source Software

Verhaltenskodex für Lieferanten

VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten findet Anwendung auf Lieferanten von Snap Inc. und ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Subunternehmer (jeweils ein „Lieferant“), die Waren oder Dienstleistungen an Snap Inc. oder zur Verwendung in oder mit Snap Inc. oder anderen Produkten von Snap Inc. liefern. Er legt die Anforderungen in Bezug auf die rechtliche und gesellschaftliche Verantwortung für unsere Lieferanten fest. Diese Anforderungen bestehen zusätzlich zu allen vertraglich festgelegten Anforderungen. Verweise auf Snap Inc. in diesem Kodex schließen auch die Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen von Snap Inc. ein, soweit der Lieferant mit diesen Geschäfte tätigt.

1.    ALLGEMEINE REGELN

Der Lieferant wird die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften (zusammen: „Gesetze“) der Länder, in denen er tätig ist, sowie die Anforderungen dieses Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten und diese Anforderungen seinen eigenen Lieferanten und Subunternehmern schriftlich zur Kenntnis bringen. Der Lieferant muss zudem in der Lage sein, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex für Lieferanten auf entsprechende Aufforderung nachzuweisen. Snap Inc. wird die Einhaltung dieser Anforderungen seitens des Lieferanten bewerten und bei Einkaufs- und Beschaffungsentscheidungen berücksichtigen.

2.    CSR-STANDARDS 

Überblick

Unsere CSR-Standards beruhen auf den Verhaltenskodizes der Branche, den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Sie verpflichten alle Lieferanten, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen in ihren Betrieben und Lieferketten sicher sind, dass alle ihre Arbeitnehmer respektvoll und menschenwürdig behandelt werden und dass ihre Betriebe ökologisch verantwortlich und ethisch geführt werden.

Arbeits- und Menschenrechte

Der Lieferant muss die Menschenrechte der Arbeitnehmer wahren und sie menschenwürdig und respektvoll behandeln. Dies gilt für alle Arbeitnehmer ohne Einschränkung: für Zeitarbeiter, Migranten, Studenten und Leiharbeiter ebenso wie für direkt beschäftigte Mitarbeiter.

Verbot von Zwangsarbeit

Der Lieferant wird keine Zwangsarbeiter, Fronarbeiter (einschließlich von Schuldknechten), Arbeitsverpflichteten oder gegen ihren Willen zur Arbeit verpflichteten Häftlingen einsetzen und sich nicht an Sklaverei oder Menschenhandel beteiligen. Der Lieferant wird sicherstellen, dass Arbeitnehmer Zugriff auf ihre persönlichen Dokumente haben (z. B. vom Staat ausgestellte Ausweise, Reisepässe oder Arbeitserlaubnisse), und übernimmt die Begleichung aller eventuellen an Vermittlungsagenturen zu zahlenden Einstellungs- und Beschäftigungsgebühren und -aufwendungen.

Verbot von Kinderarbeit

Der Lieferant wird keine Kinderarbeiter einsetzen. Wir betrachten alle Personen unter 15 Jahren als Kinderarbeiter, sofern die lokalen Gesetze nicht eine höhere Schwelle festsetzen. Der Lieferant stimmt zu, dass Arbeitnehmer unter 18 Jahren keine Überstunden leisten und keine nächtlichen oder körperlich anstrengenden Arbeiten ausführen werden.

Arbeitszeiten

Der Lieferant wird alle anzuwendenden Gesetze zu Arbeitszeiten und Überstunden einhalten, die Arbeitszeit außer in Notfällen auf maximal 60 Wochenstunden festlegen und mindestens einen komplett arbeitsfreien Tag pro 7-Tage-Zeitraum gewährleisten.

Löhne und Zusatzleistungen

Der Lieferant wird alle einschlägigen Gesetze zu Löhnen und Zusatzleistungen einhalten.

Verbot von Missbrauch

Der Lieferant wird alle einschlägigen Gesetze zum Missbrauch von Beschäftigten einhalten. Der Lieferant wird jede harsche oder inhumane Behandlung unterlassen, insbesondere sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychischen oder physischen Zwang oder verbale Übergriffe.

Diskriminierungsverbot

Der Lieferant wird in seiner Einstellungs- und Beschäftigungspraxis nicht auf der Basis von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Familienstand oder einer sonstigen nach anzuwendendem Recht geschützten Kategorie diskriminieren.

Vereinigungsfreiheit

Der Lieferant wird alle einschlägigen Gesetze zur Vereinigungsfreiheit und zu Kollektivverhandlungen einhalten. Die Rechte der Arbeitnehmer auf ungehinderte Vereinigung, Bemühung um Vertretung und Mitgliedschaft in Betriebsräten werden respektiert.

Gesundheit und Sicherheit

Der Lieferant erkennt an, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen auf ein Minimum beschränkt, die Qualität der Produkte und Dienstleistungen verbessert und die Konsistenz der Produktion, die Mitarbeiterbindung und die Arbeitsmoral fördert. Der Lieferant wird alle einschlägigen Vorgaben zur Gesundheit und Sicherheit einhalten und dafür sorgen, dass die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Lieferant wird die von potenziellen Sicherheitsrisiken ausgehende Gefährdung der Arbeitnehmer durch ordnungsgemäßes Design, technische und administrative Kontrollmechanismen, vorbeugende Wartung und sichere Arbeitsverfahren sowie laufende Sicherheitsschulungen steuern.

Vorbereitung auf Notfälle. Der Lieferant wird Notfallpläne und -verfahren umsetzen, die Folgendes umfassen: ein Notfallmeldewesen, Verfahren zur Benachrichtigung und Evakuierung der Mitarbeiter, Schulungen und Übungen der Arbeitnehmer, angemessene Brandmelde- und -bekämpfungssysteme, eine hinreichende Zahl an Ausgängen sowie Wiederherstellungspläne.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der Lieferant wird Verfahren und Systeme einrichten, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, zu verwalten, nachzuverfolgen und zu melden.

Industrielle Hygiene. Der Lieferant wird die chemische, biologische und physische Belastung der Mitarbeiter ermitteln, bewerten und steuern.

Körperlich anstrengende Arbeit. Der Lieferant wird die Belastung der Arbeitnehmer durch körperlich anstrengende Aufgaben, darunter die manuelle Handhabung von Werkstoffen und schweres und wiederholtes Heben, langes Stehen und hochgradig repetitive oder anstrengende Montagearbeiten ermitteln, bewerten und steuern.

Unfallschutz in Bezug auf Maschinen. Wo von Maschinen eine Gefahr ausgeht, wird der Lieferant physische Sperrmechanismen, Verriegelungen und Barrieren vorsehen und dafür sorgen, dass diese Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß gewartet werden.

Hygiene und Nahrungsmittel. Der Lieferant wird sicherstellen, dass Arbeitnehmer ungehinderten Zugang zu sauberen Toiletteneinrichtungen, Trinkwasser sowie hygienischen Einrichtungen für die Zubereitung, Aufbewahrung und den Verzehr von Nahrungsmitteln erhalten.

Unterkünfte. Schlafsäle oder sonstige Unterkünfte, die Arbeitnehmern vom Lieferanten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellt werden, haben gut gepflegt, sauber und sicher zu sein. Alle derartigen Unterkünfte werden angemessene Notausgänge und Brandschutz- und Brandbekämpfungssysteme, Heißwasser zum Baden und Duschen, ausreichende Heizungs- und Belüftungsanlagen und angemessene private Räume sowie angemessene Zugangs- und Ausgangsprivilegien aufweisen.

Umwelt

Der Lieferant wird Schritte unternehmen, um alle schädlichen (bzw. potenziell schädlichen) Auswirkungen auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu beseitigen und die Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Insbesondere gilt:

Umweltgenehmigungen. Der Lieferant wird alle vorgeschriebenen Umweltgenehmigungen, Zulassungen und Registrierungen einholen, aufrechterhalten und auf dem aktuellen Stand halten und ihre Betriebs- und Meldevorgaben einhalten.

Vermeidung von Umweltschäden und sparsamer Umgang mit Ressourcen. Der Lieferant wird darauf hinarbeiten, Verschwendung jeder Art, darunter von Wasser und Energie, durch Verfahren wie Produktionsumstellungen, Wartungs- und Anlageabläufe, den Ersatz von Werkstoffen sowie den sparsamen Umgang mit und das Recycling und die Wiederverwendung von Werkstoffen zu verringern oder zu vermeiden.

Gefahrenstoffe. Der Lieferant wird Chemikalien (und andere Werkstoffe, von denen bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr ausgeht) ermitteln und verwalten, um ihre sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Verwendung, Wiederverwertung und Wiederverwendung sowie Entsorgung sicherzustellen.

Abwasser und Abfall. Der Lieferant wird Abwässer und Festabfälle, die im Rahmen seines Betriebs anfallen, vor der Ableitung oder Entsorgung wie durch einschlägiges Recht vorgesehen kennzeichnen, überwachen, kontrollieren und aufarbeiten.

Luftemissionen. Der Lieferant wird Luft, die im Rahmen seines Betriebs anfällt, vor der Ableitung wie durch einschlägiges Recht vorgesehen kennzeichnen, überwachen, kontrollieren und aufarbeiten.

3.    ETHISCHE ANFORDERUNGEN

Die Lieferanten werden im Rahmen ihrer Betriebstätigkeit höchste ethische Standards einhalten. Hierzu gehört u. a. Folgendes:

Geschäftsintegrität

Der Lieferant wird bei seinem geschäftlichen Umgang höchste Integritätsstandards einhalten. Alle Geschäfte sind transparent auszuführen und müssen sich präzise in den Büchern und Aufzeichnungen des Lieferanten widerspiegeln. Der Lieferant wird eine Nulltoleranzpolitik verfolgen, die sämtliche Formen von Bestechung (Versprechen, Anbieten, Überlassung und Annahme von Bestechungsleistungen), Korruption, Erpressung, Betrug und Veruntreuung untersagt, und wird Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren umsetzen, um die Einhaltung der Gesetze zur Korruptionsbekämpfung sicherzustellen.

Interessenkonflikte

Snap Inc. untersagt sowohl tatsächliche als auch scheinbare Interessenkonflikte. Der Lieferant darf keinen direkten geschäftlichen Umgang mit Mitarbeitern von Snap Inc. pflegen, deren Ehepartner, Lebenspartner, Verwandter oder sonstiges Familienmitglied beim Lieferanten beschäftigt ist oder eine wesentliche Beteiligung am Lieferanten hält.

Geschenke

Geschenke an Beschäftigte von Snap Inc., die im Beschaffungswesen oder im Lieferkettenmanagement tätig sind, sind unabhängig von ihrem Wert untersagt. Darüber hinaus sind Geschenke an Beschäftigte von Snap Inc. dort zu vermeiden, wo die Umstände einen Interessenkonflikt schaffen oder den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken.  Zum Beispiel darf während einer Ausschreibung oder Vertragsverhandlung nichts von Wert angeboten werden. Geschenke, die zu derartigen Zeiten angeboten oder gemacht werden, können als Versuche erscheinen, Mitarbeiter von Snap Inc. in unangemessener Weise zu beeinflussen. Geschenke, Mahlzeiten oder Unterhaltung müssen die einschlägigen Gesetze einhalten, dürfen einen Wert von 100 US-Dollar nicht übersteigen und müssen ortsüblich sein. Bargeld und Zahlungsmitteläquivalente wie z. B. Geschenkgutscheine sind niemals akzeptabel.

Geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen

Der Lieferant wird geistige Eigentumsrechte respektieren. Der Lieferant wird Technologie und Know-how in einer Weise übertragen, die geistige Eigentumsrechte schützt und die striktesten Vorgaben zum Schutz von Informationen aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen Snap Inc. und dem Lieferanten einhält. Der Lieferant wird angemessene Mittel zum Schutz von Kundeninformationen in Übereinstimmung mit den striktesten Vorgaben zum Schutz von Informationen aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen Snap Inc. und dem Lieferanten einsetzen.

Offenlegung von Informationen

Der Lieferant wird Informationen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur, die Finanzlage und die Leistung in Übereinstimmung mit anzuwendendem Recht und gängiger Branchenpraxis offen legen. Die Fälschung von Unterlagen und die unzutreffende Darstellung von Bedingungen oder Praktiken in der Lieferkette sind untersagt.

Fairness im Geschäftsverhalten, in der Werbung und im Wettbewerb

Der Lieferant wird die einschlägigen Gesetze, Branchen- und Regulierungsstandards zur Fairness im Geschäftsverhalten, in der Werbung und
im Wettbewerb einhalten.
  Schulungen und Kommunikation

Der Lieferant muss Schulungs- und Kommunikationsprogramme umsetzen, um seine Beschäftigten in Bezug auf die Anforderungen dieses Kodex und seine eigenen verbundenen Richtlinien zu schulen. Der Lieferant muss einen Prozess zur Kommunikation klarer und präziser Informationen über seine Verfahren, Richtlinien und Erwartungen an seine Arbeitnehmer, Zulieferer der nächsten Stufe und Kunden unterhalten.

Schutz von Whistleblowern

Der Lieferant wird einen anonymen Beschwerdemechanismus für seine Beschäftigten zur Verfügung stellen, über den diese mögliche Verstöße gegen diesen Kodex und seinen eigenen Verhaltenskodex melden können. Der Lieferant wird die Vertraulichkeit von Whistleblowern schützen und Vergeltungsmaßnahmen untersagen.

Meldung fragwürdigen Verhaltens

Der Lieferant und seine Beschäftigten sollten mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Lieferanten oder sonstiges fragwürdiges Verhalten melden. Meldungen sind wie folgt möglich: per Email an compliance@snap.com oder telefonisch unter +1 844 432 1975 an unsere Compliance-Helpline oder über unser Compliance-Portal unter www.snapchat.ethicspoint.com.

4.    VERANTWORTLICHE BESCHAFFUNG VON MINERALIEN

Snap Inc. hält die Bestimmungen des Dodd-Frank Act zur Wall-Street-Reform und zum Verbraucherschutz (Dodd-Frank Act) und entsprechender Umsetzungsverordnungen in Bezug auf Konfliktmineralien einschließlich der von der US-Börsenaufsicht SEC veröffentlichten Vorschriften ein.

Der Lieferant hat mit der vom Dodd-Frank Act geforderten äußersten Sorgfalt ein präzises Melden der Quelle und Kontrollkette von Konfliktmineralien zu ermöglichen. Der Lieferant darf die entsprechenden Materialien nur aus zertifizierten konfliktfreien Schmelzbetrieben beziehen und muss die Due-Diligence-Leitlinie der OECD einhalten, Quelle und Kontrollkette der in seinen Produkten verwendeten Mineralien sorgfältig überprüfen und auf entsprechendes Ersuchen hin Einzelheiten zu seinen Überprüfungsmaßnahmen vorlegen.

Falls der Lieferant Waren produziert, die Tantal, Zinn, Tungsten oder Gold enthalten, muss er eine Konfliktmineralien-Richtlinie verabschieden, die mit diesem Verhaltenskodex für Lieferanten und der OECD-Leitlinie im Einklang steht. Der Lieferant muss seine Konfliktmineralien-Richtlinie an alle seine Subunternehmer und Lieferanten weitergeben, die Mineralien für die Fertigung von Waren liefern, und hat Zusagen von diesen Subunternehmern und Lieferanten einzuholen, dass diese die Richtlinie ebenfalls einhalten werden. Der Lieferant darf nur dann Tantal, Zinn, Tungsten oder Gold in Waren verwenden, wenn er in angemessener Weise nachweisen kann, dass er in Bezug auf die Quelle und Kontrollkette dieser Metalle angemessene Sorgfalt gemäß der OECD-Leitlinie wahrt und die Melde- und Beschaffungsvorgaben dieser Richtlinie erfüllt. Falls der Lieferant eine derartige Einhaltung der Vorgaben nicht in angemessener Weise nachweisen kann, darf er in seinen Waren kein Tantal, Zinn, Tungsten oder Gold verwenden. Der Lieferant muss angemessene dokumentarische Nachweise über seine Melde-, Beschaffungs- und Due-Diligence-Maßnahmen führen und diese Snap Inc. auf dessen Ersuchen hin vorlegen.

5.    QUALITÄT VON LIEFERANTEN

Snap Inc. schreibt vor, dass seine Lieferanten Qualitätskomponenten liefern. Wir sind der Ansicht, dass sich Qualität am besten optimieren lässt, indem man sicherstellt, dass die Lieferanten über geeignete Qualitätssicherungsverfahren und -kontrollen verfügen.

Der Lieferant muss daher für die Fertigung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Snap Inc. die Branchenstandards einhalten. Dies schließt ein Bekenntnis zur Philosophie kontinuierlicher Qualitätsverbesserungen ein. Der Lieferant wird mit Snap Inc. zusammenarbeiten, um Qualitätsprobleme, Risiken und Kosten zu identifizieren und ggf. Pläne zur Verbesserung zu entwickeln. Der Lieferant wird alle Mängel zeitnah abstellen.

Das Bekenntnis des Lieferanten zu kontinuierlichen Qualitätsverbesserungen umfasst zwangsläufig Änderungen, um Kosten, Qualität, Leistungserbringung und Technologie zu steuern. Allerdings kann die Umsetzung nicht genehmigter Änderungen unbeabsichtigte Auswirkungen auf unsere Produkte haben. Entsprechend wird der Lieferant Snap Inc. über Änderungen an Werkstoffen, Produkten oder Verfahren in Kenntnis setzen.

Der Lieferant wird das Lieferantenmanagement zu einem Bestandteil seines Qualitätssystems machen. Der Lieferant wird seine Lieferanten aktiv verwalten, Snap Inc. warnen, wenn ihm von einem bestimmten Lieferanten ausgehende Qualitäts- (oder sonstige) Risiken zur Kenntnis gelangen, und mit Snap Inc. zusammenzuarbeiten, um zu vereinbaren, wie man derartige Probleme abmildert und steuert.

6.    BEWERTUNGEN

Der Lieferant wird seinen Betrieb und die Betriebe seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Subunternehmer in Abständen bewerten, um die Einhaltung dieses Kodex sicherzustellen. Der Lieferant wird Snap Inc. oder einen Beauftragten von Snap Inc. alle Betriebsstätten bewerten lassen, die Waren oder Dienstleistungen für oder zugunsten von Snap Inc. liefern bzw. erbringen. Der Lieferant verpflichtet sich, alle im Rahmen einer Bewertung, Inspektion oder sonstigen Überprüfung ermittelten Mängel zeitnah abzustellen.

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